Weg zur Therapie

Ich möchte euch hier die wichtigsten Schritte vorab und während des Therapieprozesses erläutern. Gerne können wir aber auch in einem kurzen Telefonat Fragen bezüglich Ablauf und Verordnung bereits im Vorfeld klären!


Ärztliche Verordnung

Als Ergotherapeutin arbeite ich auf ärztliche Anordnung. Das bedeutet, ich benötige vorab bzw. spätestens zum ersten Termin eine Verordnung der/des Hausärztin/Hausarztes oder der/des Kinderärztin/Kinderarztes.

Um später keine Schwierigkeiten bei der Refundierung zu haben, muss diese unbedingt eine genaue Diagnose enthalten. Darüber hinaus soll darauf "10x Ergotherapie á 60 Minuten" vermerkt sein.

Derzeit besteht bei der ÖGK und BVAEB keine chefärztliche Bewilligungspflicht, bei der SVS und KFA jedoch schon.


Terminvereinbarung und Therapie

Nach einer ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir ein Elterngespräch zum Kennenlernen.

Für eine ergotherapeutische Diagnostik mit dem Kind nehme ich mir üblicherweise 4 Termine Zeit. Hierbei geht es um eine detaillierte Erhebung von Stärken/Ressourcen, aber vor allem auch darum Entwicklungspotenzial zu erkennen. Ich arbeite dabei einerseits mit standardisierten Befundungsmaterialien, andererseits mit freien und strukturierten Beobachtungssituationen.

In einem Rückmeldegespräch werde ich euch als Eltern/Bezugspersonen schildern, in welchen Bereichen sich eine Indikation für weitere Behandlungstermine zeigt oder ob kein weiterer Bedarf erhoben wurde. 


Bezahlung und Refundierung

Als Wahltherapeutin müsst ihr die Therapie bei mir selbst bezahlen. Ich stelle dafür eine Honorarnote aus und ihr überweist anschließend bitte den Betrag. 

Tarife: 

  • Behandlungseinheit á 60 Minuten - 95 €
  • Elterngespräch á 60 Minuten -          95 € 
  • Diagnostikeinheit á 60 Minuten -     110 € 

Anschließend reicht ihr die Honorarnote bei eurer Krankenkasse ein, Pflichtversicherungen übernehmen etwa 80% des Kassentarifs (der tatsächliche Betrag variiert zwischen den Krankenkassen - Informationen dazu erhaltet ihr auf der Homepage der jeweiligen Träger). Etwaige Restkosten können bei Zusatzversicherungen eingereicht und somit bis zu 100% der Behandlungskosten rückerstattet werden.

Absageregelung

Um meine Termine für euch jederzeit gut planbar zu vergeben, brauche ich bitte verlässliche und pünktliche Absagen von euch! Diese können jederzeit per E-Mail oder Telefon erfolgen, gerne auch mit einer Nachricht, falls ich nicht erreichbar bin. 


Frühzeitige Absagen oder Termin-verschiebungen bis 48h vorher werde ich nicht in Rechnung stellen. 

Terminabsagen zwischen 24 und 48h vorher, stelle ich zu 50% in Rechnung.

Für kurzfristige Absagen oder nicht Erscheinen zum vereinbarten Termin erlaube ich mir das volle Honorar in Rechnung zu stellen.